Die Taxen für die Betreuung eines Kindes in der Kinderkrippe
Rägeboge richten sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen
beider Eltern (verheiratet oder nicht verheiratet).
Bei gerichtlich getrennt oder geschiedenen Paaren gilt das Einkommen
des betreuenden Elternteils.
Als Einkommen gelten auch Alimente und Arbeitslosen- oder andere Versicherungsleistungen.
Es werden Monatspauschale verrechnet. Sämtliche Kosten sind
darin inbegriffen sowei 4 Wochen Ferien und 2 Wochen Krankheit pro
Jahr.
Die Pauschalen werden auf Grund der Angaben im Betreuungsvertrag
festgelegt und wie folgt berechnet:
Jährliches Bruttoeinkommen beider
Eltern ergibt die monatliche Pauschaltaxe.
Die Taxen werden monatlich im Voraus bis zum fünften Tag per
Einzahlungsschein beszahlt.