Die Aufenthaltszeiten des Kindes in der Krippe
sind durch die Eltern im voraus anzugeben (evtl. unter Vorweisung
des Arbeitsplanes) und sind verbindlich.
Eingewöhnung:
Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe
für die Kinder leichter zu machen, begleiten die Eltern
oder ein Elternteil das Kind ganz oder Teilweise durch den Tagesablauf
in der Krippe.
Die Eingewöhnungszeit dauert, je nach Kind, etwa eine Woche.
Wöchentliche Aufenhaltsdauer
Ein Aufenthalt in der Kinderkrippe von weniger
als 2 Tagen pro Woche ist aus pädagogischen Gründen
nicht sinnvoll.
Bekleidung
Die Kinder tragen in der Krippe ihre eigenen Kleider.
Ersatzwäsche soll den Kindern mitgegeben werden.
Verpflegung
Die Kinder bekommen Frühstück,
Mittagessen und Zvieri in der Krippe.
Kranke Kinder
Kranke Kinder können in dieser Zeit nicht
betreut werden. Erkrankt ein Kind während des Tages werden
die Eltern sofort benachrichtigt. Wenn möglich werden die
Kinder bis am Abend betreut. In Ausnahmefällen jedoch müssen
sie sofort abgeholt werden (Wenn Gefahr für das kranke
Kind oder die anderen Kinder besteht).
Ansteckende Krankheiten in Familie oder Nachbarschaft sind der
Krippenleitung zu melden.
Versicherung
Haftung
Die Eltern sind dafür besorgt, dass ihr Kind
ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert ist. Eltern
haften unter Umständen für die Schäden, welche
ihre Kinder verursachen.
Wir setzen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraus.
Austritt
Kündigung
Austritte sind schriftlich zwei Monate im Voraus
zu melden. Im Falle verspäteter Meldung wird die Reservationsgebühr
für den dem Austritt folgenden Monat berechnet.