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Richtlinien

Aufenthaltszeiten:   Die Aufenthaltszeiten des Kindes in der Krippe sind durch die Eltern im voraus anzugeben (evtl. unter Vorweisung des Arbeitsplanes) und sind verbindlich.
       
Eingewöhnung:

 

Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe für die Kinder leichter zu machen, begleiten die Eltern oder ein Elternteil das Kind ganz oder Teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe.
Die Eingewöhnungszeit dauert, je nach Kind, etwa eine Woche.
       
Wöchentliche Aufenhaltsdauer   Ein Aufenthalt in der Kinderkrippe von weniger als 2 Tagen pro Woche ist aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll.
     
Bekleidung   Die Kinder tragen in der Krippe ihre eigenen Kleider. Ersatzwäsche soll den Kindern mitgegeben werden.
       
Verpflegung   Die Kinder bekommen Frühstück, Mittagessen und Zvieri in der Krippe.
       
Kranke Kinder   Kranke Kinder können in dieser Zeit nicht betreut werden. Erkrankt ein Kind während des Tages werden die Eltern sofort benachrichtigt. Wenn möglich werden die Kinder bis am Abend betreut. In Ausnahmefällen jedoch müssen sie sofort abgeholt werden (Wenn Gefahr für das kranke Kind oder die anderen Kinder besteht).
Ansteckende Krankheiten in Familie oder Nachbarschaft sind der Krippenleitung zu melden.
       
Versicherung
Haftung
  Die Eltern sind dafür besorgt, dass ihr Kind ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert ist. Eltern haften unter Umständen für die Schäden, welche ihre Kinder verursachen.
Wir setzen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraus.
       
Austritt
Kündigung
  Austritte sind schriftlich zwei Monate im Voraus zu melden. Im Falle verspäteter Meldung wird die Reservationsgebühr für den dem Austritt folgenden Monat berechnet.